Asics TEAM: DTU-Verbandsgericht entscheidet für Witten
„Gerechtigkeit siegt“
Die Chancen des Asics TEAM Witten auf den Titel des Deutschen
Mannschaftsmeisters im Triathlon sind zu Beginn dieser Woche enorm
gestiegen. Das Verbandsgericht der Deutschen Triathlon Union (DTU)
entschied, dass die Disqualifikation von Thomas Springer im ersten
Saisonrennen in Gladbeck aufgehoben werden muss.
„Gerechtigkeit siegt“, jubelte Teamleiter Richard Gutt, nachdem ihm die
frohe Botschaft aus Frankfurt zugekommen war. „Das ist definitiv ein
Grund zum Feiern und eine Entscheidung, die nicht nur für uns als
Mannschaft, sondern auch für den gesamten Sport positiv ist.“ Denn nun
muss Springers ursprünglich erzielte Zeit in die Wertung eingehen.
Diesem war bei seinem Debüt im Dress des Asics TEAM Witten beim
Gladbecker Grand Prix Sprint beim ersten Wechsel ein Schuh auf dem Rad
abgefahren worden. Mit nur einem Schuh absolvierte er die Radstrecke und
kam nach dem Lauf mit der insgesamt zehntschnellsten Zeit des Tages ins
Ziel. Hier wurde er von einem Kampfrichter der DTU disqualifiziert, weil
er mit seiner „Teil-Barfuß-Fahrt“ gegen die Sportordnung verstoßen habe.
Konsequenz dieser Strafe war, dass er als Letzter seines Laufes gewertet
wurde und zudem eine Zeitstrafe von 30 Sekunden erhielt.
Fristgerecht legten Verein und Sportler Protest gegen diese Entscheidung
ein und haben nun beim Verbandsgericht einen großen Erfolg erzielt. Zwar
hatte die DTU das Resultat aufrecht erhalten, weil sie die
Disqualifikation durch das Barfußfahr-Verbot in der Sportordnung gedeckt
sah und zudem argumentierte, dass gegen eine Tatsachenentscheidung eines
Kampfrichters kein Einspruch möglich sei.
Aber diesen beiden Aspekten widersprach das Verbandsgericht ebenso wie
der Verhältnismäßigkeit des Ausschlusses. Die Richter sehen die Vorgaben
der Sportordnung als nicht eindeutig an und finden keine einheitliche
Linie bei der Definition von „Verboten“ und den Kriterien für eine
Disqualifikation.
Da Springers Schuhverlust von einem Kampfrichter beobachtet wurde, der
Sportler aber weder darauf hingewiesen noch verwarnt wurde, wertete das
Gericht das verhängte Strafmaß als unangemessen und hob es entsprechend
auf. Hinsichtlich der Einspruchmöglichkeit gegen eine
Tatsachenentscheidung mahnt das Urteil abschließend grundsätzliche Züge
des Rechtsstaats an.
Nun bleibt abzuwarten, wie die neue Wertung des ersten
Bundesliga-Rennens aussehen wird. Offiziell liegt diese noch nicht vor.
Doch sicher dürfte sein, dass Thomas Springer mit seiner Einschätzung
richtig liegt: „Das Asics TEAM Witten ist wieder im Titelrennen.“ kub
TTW: NRW-Liga-Wettkampf in Saerbeck am 04.07.10
Seit dieser Saison werden auf der olympischen Distanz Zeitstrafen
(beispielsweise wegen unerlaubten Windschattenfahrens) in Höhe von 4
Minuten statt wie bisher 2 Minuten vergeben. Dies wird von vielen
Athleten begrüsst, da der unfaire Wettbewerbsvorteil durch
Windschattenfahren (=Drafting), bei dem der Athlet bis zu 30% Kraft
einspart, mit einer 2-Minutenstrafe als zu mild angesehen wurde, da
durch die geringere Beinbelastung beim Radfahren deutlich bessere
Laufresultate zu erzielen sind.
"Drafting lohnt sich nicht" - Für die NRW-Ligamannschaft des TTW wurde
diese Regelung in Saerbeck zum Stolperstein, da sowohl Hardy Dinklage,
als auch Daniel Mehring jeweils eine Zeitstrafe erhielten und damit
viele Plätze verloren und im Gesamteinlauf nach hinten zurückfielen. So
wäre Daniel Mehring beispielsweise 27. statt 44. geworden und Hardy
Dinklage käme ohne die Zeitstrafe auf Platz 41 statt 57. Mit einem
straffreien Lauf wäre der 4. Platz in der Teamwertung möglich gewesen.
In der Gesamttabelle der NRW-Liga rangiert der TTW nun auf Platz 9 im
guten Mittelfeld. MDC
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